AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Videoproduktionsdienstleistungen

1 Vertragsgegenstand
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Videografen und dem Kunden im Rahmen der Videoproduktionsdienstleistungen.

2 Nutzungsrechte
Nach Abschluss der Videoproduktion erwirbt der Videograf das ausschließliche Recht, die erstellten Aufnahmen für eigene Werbezwecke zu nutzen. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Jegliche weitere Verwendung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Videografen.

3 Erwähnung des Kunden
Der Videograf ist berechtigt, den Kunden mit Logo und namentlich auf seiner Website sowie für Werbezwecke zu erwähnen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Kunden abgelehnt wird.

4 Korrekturen und Anpassungen
Der Kunde hat das Recht, innerhalb einer Korrekturschleife Änderungen und Anpassungen an den erstellten Filmen vorzunehmen. Weitere Anpassungen werden mit einem Stundensatz von 140€ berechnet. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand.

5 Haftung
Der Videograf haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

6 Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Videoproduktionsdienstleistungen richtet sich nach den vereinbarten Konditionen im Angebot. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und vor der anstehenden Produktion zu entrichten.

7 Datenschutz
Der Videograf verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die persönlichen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln.

8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Videografen.

9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Mit der Beauftragung der Videoproduktionsdienstleistungen erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

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